Allgemeine Bootsmietbedingungen.

  • ZEITPLÄNE

Vormittags 10-14 Uhr

Nachmittags 15-19 Uhr

Ganzer Tag 10-18 Uhr

Zu anderen Zeiten prüfen Sie die Verfügbarkeit


  • ZAHLUNGS- UND ANZAHLUNGSFORM

Reservierungen 50 % zur Formalisierung der Reservierung per Banküberweisung, Nachweis per E-Mail an sendeninfo@soladecboatrental.es

Restliche 50 % per Banküberweisung, mit einer Frist von mindestens 7 Tagen vor der Lieferung des Bootes, Nachweis per E-Mail an sendeninfo@soladecboatrental.es.


Bei der Übergabe des Bootes hinterlegt der Mieter einen Betrag von 500 € in bar oder per Karte als Kaution. Diese Kaution wird nach Inspektion und Rückgabe des Bootes in einwandfreiem Zustand zurückerstattet.

  • LIEFERUNG VON DOKUMENTEN

- Ausweis des Vermieters

- DNI und Kopie des nautischen Titels des Kapitäns.

- Vollständiger Name und Ausweis der Besatzung.

Das Fehlen eines der angegebenen Dokumente innerhalb der festgelegten Frist führt zur Unwirksamkeit des Vertrags, unbeschadet dessen, dass die bis zu diesem Zeitpunkt vom Mieter gelieferten Beträge Eigentum des Vermieters bleiben.

  • MINDESTQUALIFIKATION ERFORDERLICH

Die Mindestqualifikation für diese Boote beträgt

Soladec und Soladec II: Navigationslizenz

Nazca: BSP

  • LIEFERUNG UND RÜCKGABE DES BOOTES

Die Übergabe des Bootes erfolgt im Hafen von El Masnou oder Port Olimpic, es wird sauber, mit vollem Treibstofftank, mit Rettungsgepäck in einwandfreiem Zustand und bereit zur Navigation geliefert.

Die Rückgabe des Bootes erfolgt im selben Hafen. Falls das Boot an einem anderen als dem vereinbarten Ort zurückgelassen wird, trägt der Mieter die Kosten für alle dadurch verursachten Kosten, Schäden und Verluste . wird von der Kaution abgezogen, der Rest der Kaution wird zurückerstattet, sobald das Boot im Basishafen ist und überprüft wurde, dass alles korrekt ist.

Das Boot muss mit vollem Kraftstofftank zurückgegeben werden, andernfalls werden die verbrauchten Liter zuzüglich einer Strafe von 30 € pro Fahrt zum Auftanken berechnet.

Das Boot muss sauber zurückgegeben werden, ohne Gegenstände oder Müllsäcke, Container usw. zurückzulassen. Andernfalls wird ein Betrag von 35 € für die Reinigung abgezogen. der Kaution.

Bei verspäteter Lieferung des Bootes am angegebenen Tag und zur angegebenen Uhrzeit wird eine Strafe erhoben. Der Vermieter zieht für jede Stunde Verspätung einen Betrag von 50 € von der Kaution des Mieters ab und trägt die Kosten für alle Kosten, Schäden und Schäden Dies führt dazu, dass für den Fall, dass die Anzahlung nicht ausreicht, der Restbetrag zurückgefordert wird.


  • VERLÄNGERUNG DES MIETVERTRAGES

Für den Fall, dass der Mieter die Mietdauer des Bootes verlängern möchte, muss er den Vermieter rechtzeitig (mindestens 3 Stunden vor der Rückgabe) darüber informieren und seine Zustimmung zur Verlängerung einholen. Die Kosten für zusätzliche Stunden hängen von der Saison und dem Schiff ab.

Für den Fall, dass der Mieter die Miete des Bootes um zusätzliche Tage verlängern möchte, muss der Mieter die Verfügbarkeit beim Vermieter prüfen und dessen Zustimmung zur Verlängerung unter Angabe des neuen Rückgabedatums einholen. Für den zusätzlichen Tag fallen Kosten an. je nach Tag/Tagen, Jahreszeit und Schiff.


  • ÄNDERUNG DER RESERVIERUNG

Bei Änderungen des in der Reservierung vorgesehenen Einschiffungstermins müssen Sie per E-Mail benachrichtigt werdeninfo@soladecboatrental.esoder telefonisch unter 691.037.422, mindestens 15 Tage im Voraus, um eine mögliche Änderung zu besprechen. Sollte es zu dem vom Mieter angegebenen neuen Termin keine Verfügbarkeit geben, werden je nach Verfügbarkeit des Bootes andere Optionen angeboten. Kommt keine Einigung zustande, wird der gezahlte Betrag zurückerstattet. Wenn keine Einigung erzielt werden kann und Sie zwischen 15 und 7 Tagen vor dem reservierten Datum kündigen, werden 30 % und bei einer Mitteilung vor 7 Tagen 50 % des reservierten Mietbetrags als Verwaltungsgebühr eingezogen.

  • NUTZUNG DES BOOTS

Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Skipper nicht über ausreichende Kenntnisse zur Führung des Bootes verfügt und eine Gefahr für ihn, seine Crew und/oder Dritte darstellt.

Der Mieter nutzt das geleaste Schiff ausschließlich für Freizeit- oder Vergnügungsfahrten und es ist strengstens untersagt, das Schiff für jede Art von gewerblicher Tätigkeit zu nutzen, die durch die geltende Gesetzgebung sanktioniert wird, sowie für die Untervermietung oder Übertragung des geleasten Schiffes. Es ist verboten, Waffen, Drogen, Schmuggelware im Allgemeinen, Waren und zahlende Passagiere einzuschiffen.

Der Mieter verpflichtet sich, nicht mehr Personen zu befördern, als auf dem Boot zulässig sind.

Soladec und Soladec II 6 Px

Nazca 10 Px

Der Mieter ist verpflichtet, das Boot mit der Sorgfalt eines guten Navigators zu benutzen und dabei die allgemeinen Schifffahrtsregeln sowie die von der zuständigen Behörde festgelegten oder erlassenen Regeln zu beachten, wobei er für etwaige Verstöße dagegen verantwortlich ist.

Der Mieter ist verpflichtet, bei einem Wetterbericht, der Gefahr ankündigt, im Hafen zu bleiben oder anzulaufen. Ebenso erklären Sie sich damit einverstanden, das Boot zu keinem Zeitpunkt ohne angemessene Aufsicht an Bord zu verlassen.

Der Mieter ist verpflichtet, die Zoll- und Außenhäfenprozeduren und -kosten zu erledigen und zu bezahlen.

Der Mieter ist verpflichtet, die Anweisungen im Handbuch zur Nutzung und zum Gebrauch des Bootes sowie des gesamten gelieferten Materials sowie der Liste des Bordinventars genau zu befolgen.

Unbeschadet des Vorstehenden wird der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle während der Reise aufgetretenen Vorfälle informieren; insbesondere solche, die die Sicherheit und Wartung des Schiffes beeinträchtigen können, sowie die Kontakte, die mit dem Boden auftreten können.

Jeder vom Mieter oder seinem Personal begangene Verstoß liegt in der Verantwortung des Mieters. Soladec Servicios Integrales SL behält sich das Recht vor, abhängig vom begangenen Verstoß eine Strafe zu verhängen.


  • SICHER

Das Boot verfügt über eine Vollkaskoversicherung.


  • PERSÖNLICHE SACHEN

Der Vermieter haftet nicht für den Verlust, die Zerstörung und/oder die Beschädigung von auf dem Boot deponierten oder gelagerten persönlichen Gegenständen.

STORNIERUNGEN

Falls der Mieter die Reservierung storniert, muss er den Vermieter mindestens 15 Tage vor dem Einsteigen schriftlich an die E-Mail-Adresse info@soladecboatrental.es benachrichtigen. Wenn er die Reservierung zwischen 15 und 7 Tagen vor dem Reservierungsdatum mitteilt, wird die Reservierung ungültig zurückgezogen werden. 30 % und wenn Sie 7 Tage im Voraus kündigen, werden 50 % des Mietbetrags der Reservierung als Verwaltungskosten eingezogen.

Im Falle widriger Wetterbedingungen, die die Navigation erschweren, wie z.

Starke Wellen vorhergesagt.

Starker Wind mit Geschwindigkeiten über 20 Knoten vorhergesagt.

Es wird starker Regen für einen Zeitraum von mehr als 30 % des Tages vorhergesagt.

In diesen Fällen ist bei Anmietungen von 1 bis 2 Tagen je nach Verfügbarkeit und gleicher Saison ein Tageswechsel erforderlich.

Wenn bei Anmietungen von 3 oder mehr Tagen die Wetterbedingungen für 30 % der Mietdauer ungünstig sind, werden diese aufeinanderfolgenden Tage je nach Verfügbarkeit und Saison entschädigt.

Der Mieter hat das Recht, die Reservierung zu stornieren. Sollte der Vermieter 1 Stunde später als vereinbart eintreffen oder nicht erscheinen, wird der zur Bestätigung der Reservierung gezahlte Betrag nicht zurückerstattet.


  • NAVIGATIONSGRENZEN

Das gemietete Schiff darf auf dem Seeweg nur bis zu einer maximalen Entfernung fahren, die im aktuellen Schifffahrtszeugnis des Schiffes selbst angegeben ist.


Soladec Zone 4 (12 Meilen)

Soladec II Zone 5 (5 Meilen)

Nazca-Zone 5 (5 Meilen)

  • SCHÄDEN UND UNFÄLLE

Der Mieter muss den Vermieter im Falle einer Beschädigung, Kollision, Panne oder Verschlechterung des Schiffes, unabhängig von der Ursache, unverzüglich informieren, damit er die entsprechenden Maßnahmen ergreifen kann.

Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über die erforderliche Reparatur oder den Bedarf an Ersatzteilen zu informieren. Jede Reparatur oder Reparatur ohne Genehmigung des Vermieters wird direkt dem Mieter in Rechnung gestellt.

Die durch die dringende Reparatur des Bootes entstandenen Kosten, die nicht auf unsachgemäße, vom Mieter nicht zu vertretende Fehlbedienung zurückzuführen sind, werden vom Vermieter gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung erstattet.

Im Falle eines Unfalls, Unfalls oder Verlusts des Bootes und aus irgendeinem Grund übernimmt die Versicherungsgesellschaft nicht die Verantwortung für alle oder einen Teil der verursachten Schäden, Kosten oder zivilrechtlichen Haftung, der Mieter muss alle Schäden auf eigene Kosten tragen . Gebühr, wobei der Vermieter ausdrücklich von jeglicher Haftung entbunden wird.

Für etwaige Schäden, Verluste oder Beschädigungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch durch den Mieter und seine Besatzung entstehen, ist dieser verantwortlich und trägt die anfallenden Kosten. Besagte Schäden oder Mängel werden von der Kaution abgezogen und nur dann zurückerstattet, wenn eine Schiffsversicherung und in der festgelegten Höhe besteht, wobei die Franchise zu Lasten des Mieters geht und die Kaution nicht ausreicht, um die Kosten zu decken Die Differenz wird vom Mieter geltend gemacht.

Bei Unfällen, Schäden oder Pannen unter Einwirkung Dritter hat der Mieter eine entsprechende Erklärung bei den zuständigen Behörden abzugeben und dabei den Vermieter schriftlich über den eingetretenen Vorfall einschließlich der Personal- und Bootsdaten des Vermieters zu informieren dritte Seite.

Das Unternehmen Soladec Servicios Integrales SL haftet nicht für Personenunfälle im Wasser- oder Unterwassersport.

  • RECHTE DES MIETERS.

Der Vermieter verpflichtet sich, das Boot in einwandfreiem Zustand, mit Navigationsausrüstung, sauber und fahrbereit zum vereinbarten Ort, Datum und Uhrzeit zu liefern.

Für den Fall, dass die Lieferung aufgrund höherer Gewalt, zu der auch ein Ausfall des Schiffes oder ein Risiko für die Passagiere gehören kann, nicht möglich ist, verpflichtet sich der Vermieter, den Mieter unverzüglich darüber zu informieren und ihm alle Möglichkeiten zur Behebung des Problems mitzuteilen Problem lösen und/oder versuchen, ein anderes Mietboot derselben oder einer höheren Kategorie zu finden, Ihnen die Möglichkeit geben, den Tag zu den gleichen Bedingungen zu ändern, oder den gezahlten Betrag zurückzuerstatten. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, kann der Vermieter aus Gefälligkeit einen Rabatt auf die nächste Miete gewähren.


  • WASSERSPIELE (Im Falle eines Vertragsabschlusses wird ein Anhang beigefügt)

Der Vermieter stellt Sportwesten, Abschleppseile und die oben genannten Extras (Wakeboard, Wasserski, Slider für 1, 2 oder 3 Personen) in gutem und einwandfreiem Zustand zur Verfügung, der Mieter ist verpflichtet, das gesamte Material im Mietpreis zurückzugeben gleichen Bedingungen, ist dies nicht der Fall, wird die Kaution bis zum Ersatz des beschädigten Materials einbehalten.

Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Verwendung des gelieferten Materials verantwortlich.

Der Mieter gibt an, dass er keine körperliche Beeinträchtigung für die Ausübung dieser Sportart hat und sich in einem guten Gesundheitszustand befindet.

Der Mieter erklärt, dass sowohl er als auch die Personen, die das Material nutzen, über die nötigen Kenntnisse zur sicheren Ausübung dieses Sports verfügen und dass Unfälle aufgrund von Missbrauch in ihrer Verantwortung liegen.


  • BOOTSAUSRÜSTUNG

Sollten sich Minderjährige an Bord befinden, benachrichtigen Sie den Vermieter, damit die Schwimmwesten angepasst werden können.

Der Vermieter stellt bei der Verfügung des Schiffes die ordnungsgemäße Funktion der technischen und mechanischen Elemente sowie den guten Zustand der Ausrüstung, Takelage und Vorräte sicher. UKW-Radio, Pipeline, Sonde, CD-Radio, Feuerlöscher, Schwimmwesten,

Bei unsachgemäßer Verwendung eines Notfallsystems ist der Mieter für alle dadurch verursachten Kosten, Schäden und Verluste verantwortlich.

Bei Verlust der dem Mieter ausgehändigten Unterlagen und/oder Schlüssel wird eine Gebühr von 150 € erhoben, die von der Kaution abgezogen wird.





COVID-19-PROTOKOLL

  • Vermietung von Booten, Schiffen, Schwimmgeräten und ergänzendem Material

Bei der Vermietung von Booten, Schiffen und schwimmenden Geräten müssen nautische Unternehmen die folgenden vorbeugenden Maßnahmen einhalten:

– Der Sicherheitsabstand zwischen Mitarbeitern und Nutzern muss während des gesamten Zeitraums eingehalten werden. Service (Vertragsabwicklung, Lieferung, Abholung usw.).

– Das Boot muss vor der Auslieferung vorher desinfiziert werden. Nach dem Gebrauch muss außerdem eine Desinfektion und Tiefenreinigung durchgeführt werden, insbesondere an den Stellen mit dem größten Kontakt (Knöpfe, Möbel, Oberflächen usw.).

– Lieferungen und/oder Abholungen müssen gestaffelt organisiert werden, um den Kontakt von Kunden aus verschiedenen Schiffen, Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten zu begrenzen (z. B. Minimierung der Lieferzeiten durch Übermittlung der entsprechenden Informationen auf elektronischem Wege). Es wird empfohlen, Abholungen und/oder Lieferungen an den Wartedocks zu vermeiden, da an diesen Orten mehr los ist.

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